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Navigieren in der Doktrin des „geliehenen Dieners“
01 Mai 2025
Eine ausführliche Erläuterung, warum Kranführer mit der Borrowed Servant Doctrine vertraut sein sollten.
In der Baubranche und beim Betrieb schwerer Maschinen spielen Kranführer eine entscheidende Rolle für die sichere und effiziente Projektabwicklung. Ein Konzept, das jeder Kranführer verstehen sollte, ist die Borrowed-Servant-Doktrin – ein Rechtsprinzip, das im Falle eines Arbeitsunfalls erhebliche Folgen haben kann. Dieser Artikel gibt einen Auffrischungskurs zur Borrowed-Servant-Doktrin, erläutert ihre Anwendung auf Kranführer und ihre Bedeutung.

Wer haftet?
Die Borrowed-Servant-Doktrin ist ein Rechtsprinzip, das im Arbeitsunfallrecht sowie in Deliktsrechtsverfahren Anwendung findet. Sie beschreibt eine Situation, in der ein Arbeitnehmer (der „Leiharbeiter“) vorübergehend unter der Leitung und Kontrolle eines anderen Arbeitgebers (des „Sonderarbeitgebers“) arbeitet, während er formal noch bei seinem ursprünglichen Arbeitgeber (dem „Hauptarbeitgeber“) beschäftigt ist. In diesem Fall wird der Leiharbeiter rechtlich als Arbeitnehmer des zweiten Arbeitgebers behandelt, insbesondere bei der Haftung für Arbeitsunfälle.
Vereinfacht ausgedrückt erlaubt diese Doktrin, einen Arbeitnehmer als Angestellten des Unternehmens zu betrachten, das seine Arbeit vorübergehend überwacht, obwohl er formal noch bei einem anderen Unternehmen angestellt ist. Dies kann die Verantwortung für Arbeitsunfälle oder Schäden, die während der Zeit, in der der Arbeitnehmer unter der Kontrolle des Sonderarbeitgebers steht, auftreten, verlagern. Kontrolle ist das entscheidende Element dieser Analyse. Der Sonderarbeitgeber muss die Arbeit des Leiharbeitnehmers kontrollieren – sowohl in Bezug darauf, was getan wird, als auch darauf, wie es getan wird.
Betreiberanwendung
Dies mag Ihnen bisher wie viel juristischer Fachjargon erscheinen, der für die tägliche Arbeit eines Kranführers nicht relevant ist. Man könnte es leicht so empfinden, aber diese Doktrin kann für Kranführer und die Art der Entschädigung, die Sie im Falle eines Arbeitsunfalls letztendlich erhalten könnten, von Bedeutung sein. Wie Sie wissen, sind Kranführer häufig bei einem Unternehmen angestellt, arbeiten auf einer Baustelle jedoch unter der Aufsicht eines Kunden. So kann ein Kranführer beispielsweise bei einer Kranvermietung angestellt und auf eine Baustelle geschickt werden, wo Sie den Kran Ihres Generalarbeitgebers unter der Anleitung des Generalunternehmers bedienen. In solchen Situationen könnten Sie als Kranführer als Leiharbeiter des Generalunternehmers betrachtet werden, der die Bezeichnung und die Pflichten eines Sonderarbeitgebers übernehmen würde.
Diese Einstufung hat verschiedene rechtliche Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich der Haftung und letztlich der finanziellen Entschädigung. Im Falle eines Unfalls, einer Verletzung oder eines Sachschadens stellt sich die Frage: Wer ist für den Vorfall verantwortlich – Ihr Hauptarbeitgeber oder der Sonderarbeitgeber, der Ihre Arbeit vorübergehend beaufsichtigt? Gilt ein Kranführer als Leiharbeiter des Generalunternehmers, trägt dieser möglicherweise die rechtliche und finanzielle Verantwortung für den Unfall und nicht Ihr ursprünglicher Hauptarbeitgeber.
Gesetzlicher Sicherheitsgurt
Für Kranführer ist es aus mehreren Gründen wichtig, die Borrowed-Servant-Doktrin zu verstehen:
Haftung und Rechtsschutz
Kranführer müssen wissen, dass je nach Situation die Haftung ihres Arbeitgebers im Falle eines Unfalls nicht der einzige Faktor sein kann. Die Borrowed-Servant-Doktrin könnte die rechtliche Verantwortung auf denjenigen übertragen, der zum Zeitpunkt des Unfalls die Kontrolle über ihre Arbeit hat, was nicht immer ihr direkter oder allgemeiner Arbeitgeber sein muss. Dieses Wissen kann Kranführern helfen, ihre Rechte und die potenziellen Risiken der Arbeit in verschiedenen Szenarien besser zu verstehen.
Arbeitnehmerentschädigung
Da die Leiharbeiter-Doktrin die Verantwortlichkeit für einen Unfall oder eine Verletzung ändern kann, kann sie sich auch auf Ansprüche aus der Arbeitnehmerentschädigung auswirken. Gilt ein Kranführer zum Zeitpunkt einer Verletzung als Leiharbeiter des Generalunternehmers, kann dieses Unternehmen für die Leistungen der Arbeitnehmerentschädigung verantwortlich sein, selbst wenn der Kranführer bei einem anderen Unternehmen, dem Generalunternehmer, angestellt ist.
Verwirrung vermeiden
Mangelndes Verständnis der Borrowed-Servant-Doktrin kann zu Verwirrung und Verzögerungen bei der Bearbeitung von Schadensfällen oder Unfällen führen. Kranführer, die diese Doktrin im Voraus kennen, können effektiv mit allen Beteiligten kommunizieren – sei es mit ihrem Hauptarbeitgeber, dem Bauunternehmen oder dem Generalunternehmer – und kostspielige Missverständnisse vermeiden.
Rechtliche Vorbereitung
Im Falle eines Rechtsstreits oder einer Klage kann die Kenntnis der Besonderheiten der Borrowed-Servant-Doktrin Kranführern helfen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Durch das Verständnis der möglichen Auswirkungen dieser Doktrin auf ihren Fall können sich Kranführer besser auf Verhandlungen oder Gerichtsverfahren vorbereiten.
Hinter der Doktrin
Die Borrowed-Servant-Doktrin ist ein wichtiges Konzept, das Kranführer verstehen müssen. Auch wenn sie wie eine juristische Formsache erscheinen mag, kann sie im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung erhebliche Auswirkungen auf die Haftung und die Entschädigung von Arbeitnehmern haben.
Kranführer können sich besser auf alle Herausforderungen im Berufsalltag vorbereiten, indem sie sich der möglichen Haftungsverschiebung bewusst sind, je nachdem, wer die Kontrolle über ihre Arbeit hat. Kenntnisse der Borrowed-Servant-Doktrin helfen Kranführern, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und so in komplexen Rechtssituationen besser geschützt zu sein – sowohl für sich selbst als auch für ihre Arbeitgeber.


DIE AUTOREN
Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Rechtsberatung, 14 Jahren Erfahrung in der Schadensregulierung und einem tiefen Verständnis für die Reform des Deliktsrechts ist Laura Schoefer Senior Vice President bei DUAL
Tyrone Silva ist stellvertretender Vizepräsident für Risikomanagement bei DUAL.
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