29 Oktober 2024

Die International Crane Stakeholders Assembly (ICSA) hat neue Richtlinien zum sicheren Betrieb von Kränen in der Nähe von Freileitungen veröffentlicht.
Der Leitfaden „Sicherer Kranbetrieb in der Nähe von Stromleitungen “ ist ein 30-seitiges Dokument mit Hinweisen zum Kranbetrieb in der Nähe von stromführenden Freileitungen. Er soll Aufsichtsbehörden bei der Bewertung von Anforderungen zur Vermeidung von Stromleitungsberührungen unterstützen. Er enthält einen Abschnitt, der Elektrizität, einschließlich elektromagnetischer Felder, induzierter Spannung, Lichtbögen in der Luft und anderer elektrischer Gefahren, erläutert. Der Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf der Risikobewertung. Themen sind unter anderem die Beseitigung der Gefahr, technische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Krankonstruktion, die Fernsteuerung, Stromleitungs-Näherungsmelder und die Verwendung nichtleitender Materialien.
Ein Großteil der Kranunfälle ereignet sich dadurch, dass Kranausleger oder Hubseile mit stromführenden Freileitungen in Berührung kommen. In einigen Ländern wächst die Besorgnis über die Zahl tödlicher Unfälle, die vermeidbar wären.
Um die Risiken zu minimieren, ist eine detaillierte und angemessene Baustellenplanung und -durchführung erforderlich. Eine klare Warnung in der Anleitung besagt jedoch, dass die mit solchen Kranarbeiten verbundenen Gefahren nur dann vollständig ausgeschlossen werden können, wenn die Stromleitungen stromlos gemacht und geerdet werden, bevor die Krane in der Nähe in Betrieb genommen werden.
In der Anleitung heißt es: „Daher ist es notwendig, ein Risikomanagementsystem basierend auf einer Risikobewertung zu implementieren, um ein sicheres Arbeitssystem für den Betrieb und/oder die Baustelle zu entwickeln. Jede Änderung der Betriebsbedingungen oder der Baustellenbedingungen kann eine Überprüfung und Anpassung des sicheren Arbeitssystems erforderlich machen.“
Unmögliches Design

In der Europäischen Union sorgte im vergangenen Jahr die Neuveröffentlichung der europäischen Maschinenverordnung für Aufsehen. Sie schreibt vor, dass mobile Maschinen wie Kräne so konstruiert sein müssen, dass ein Kontakt mit einer unter Spannung stehenden Freileitung ausgeschlossen ist. Die Hersteller hatten dies lange für unmöglich gehalten.
In Europa wird diese Debatte fortgesetzt. Der europäische Kran- und Transportverband ESTA und die Kranhersteller argumentieren, dass die Entwicklung der Gesetze und nationalen Regelungen, die die Auslegung der neuen Verordnung in den Mitgliedsstaaten festlegen, die Praxis widerspiegeln müsse.
In den ICSA-Richtlinien heißt es, dass sie weder Dokumente oder Richtlinien des Kranherstellers noch lokale oder behördliche Vorschriften ersetzen sollen, die befolgt werden müssen. Die Veröffentlichung untermauert jedoch die oben genannten Argumente.
Das neue Dokument der ICSA wurde von den folgenden Mitgliedsverbänden geprüft und gemeinsam angenommen:
- Verband der Gerätehersteller [AEM]
- Kanadischer Kranverleihverband [CCRA]*
- Der Crane Industry Council of Australia [CICA]
- Die Europäische Vereinigung für Spezialtransporte und Mobilkräne [ESTA]
- Europäischer Verband für Materialhandhabung [FEM]
- Japanischer Kranichverband [JCA]
- Verband spezialisierter Transportunternehmen und Takelage [SC&RA].
* CCRA hieß früher Crane Rental Association of Canada (CRAoC). Die Namensänderung erfolgte im Mai 2023.
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